Bei der IG Ricketwil reden Sie mit: Sie können mitentscheiden, ob der Widerstand gegen die geplante Mobilfunkantenne weiter geführt werden soll oder nicht. Wenn es uns gelingt, bis diesen Donnerstag, 31. Januar 2019, 12 Uhr mittags, weitere CHF 5'000.- zusammenzulegen, können wir den schriftlichen Bescheid des Baurekursgerichtes verlangen und der Gegenpartei die Kostenentschädigung bezahlen. Der schriftliche Bescheid würde uns ermöglichen, detailliert aufzuzeigen, wie in der Winterthurer Aussenwacht Ricketwil hinsichtlich Baurecht, Denkmalschutz und weiteren Aspekten Willkür und Arroganz herrschen. Die Aufbereitung und Verbreitung dieser Information könnte zu verschiedenen Projekten führen.
Ein Beispiel: Ricketwiler Stimmenverleih Unabhängig davon, ob die geplante Mobilfunkantenne erreichtet wird oder nicht, könnte dank Ihrer Mithilfe der „Ricketwiler Stimmenverleih“ entstehen. Hier wird Menschen, die behördliche Willkür erfahren, eine Stimme gegeben. Menschen werden er-mutigt, sich zu wehren gegen den Amtsschimmel und sich für ihren Lebensraum einzusetzen. Statt Ent-Mächtigung bieten wir Er-Mächtigung an, statt Ent-Mutigung Er-Mutigung. Dafür stellen wir unsere Erfahrung zur Verfügung und Menschen, die diesen Weg bereits gegangen sind und Begleiter sein können. Der Stimmenverleih könnte beispielsweise Video-Interviews aufnehmen und auf der Website zur Verfügung stellen, aber auch öffentliche Vorträge in Winterthurer Parks organisieren, wo all diejenigen eine Stimme erhalten, die sonst nicht gehört werden. Natürlich könnte man solche Veranstaltungen auch live ins Internet streamen und dabei die Mobilfunkinfrastruktur benutzen... Vielleicht findet sich sogar ein Mobilfunkprovider, der das sponsort. Oder wir nutzen das Winterthurer Glasfasernetz, das ja gemäss aktuellen Zeitungsartikeln eine Investitionsruine sein soll – und lassen die Stadt für die Live-Übertragungen aus dem Vögeli-Park bezahlen.
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Beitrag von TeleZüri vom 22. Januar 2019 zum Thema "Buddha nach Winterthur". Mehr zum Thema finden Sie hier.
Kommt der Buddha in die Aussenwacht? Wie unter anderem der Landbote berichtete, soll der Winterthurer Buddha, welcher im Vögelipark gefunden wurde, verschrottet werden, wenn er keinen neuen Besitzer findet. Einzelne Vertreter der IG Ricketwil haben sich spontan bereit erklärt, den Buddha zu retten und bei der Stadtpolizei Winterthur die entsprechende Anfrage deponiert. Die Rettung des Buddhas beinhaltet selbstverständlich eine fachmännische Restauration mit Technologien der neuesten Generation. Zur Zeit sind verschiedene mögliche Standorte in Abklärung. Im besonderen wurde auch eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, den Buddha da zu platzieren, wo ebenfalls eine Mobilfunkantenne in der idyllischen Winterthurer Aussenwacht geplant ist. Einerseits wäre die Montage auf dem zeitweise vereisten Dach des betreffenden Betonsilos eine besondere Herausforderung, wobei lokale Grössen und andere zugewandte Orte bereits ihre Unterstützung zugesagt haben. Anderseits wird mit der Machbarkeitsstudie auch abgeklärt, inwiefern Mobilfunkantenne und Buddha gleichzeitig aufgestellt werden könnten. Damit entstünden interessante Synergieeffekte: weltweit zum ersten Mal könnte eine wissenschaftliche Studie angestrengt werden, bei der die Strahlenkraft von Empathie, Mitgefühl und Gleichmut des Buddhas verglichen werden könnte mit der Keulenstrahlenkraft der 3G- und 4G-Technologien. In einer Folgestudie könnte, so sich der Provider dann einmal entscheiden sollte, betreffende Antenne auch mit 5G auszurüsten, auch die 5G-Technologie direkt verglichen werden - eine Technologie notabene, für deren neue, zum Teil viel höhere Frequenzen, bisher noch überhaupt keine wissenschaftlichen Feldstudien verfügbar sind. Ein Hindernis bildet allerdings noch der Pencil-Effekt der 5G-Technologie, der die sensiblen Styroporbläschen zum Schmelzen oder gar zum Platzen bringen könnte. Eventuell müsste man in diesem Falle dann den Buddha geeignet abschirmen. Obwohl Ricketwil in der sogenannten Weilerzone liegt und deshalb besonderen denkmalpflegerischen Regeln unterliegt - bauwillige Einwohner können dazu ein sehr langes Lied singen - sehen wir für den Buddha kein Problem. Ebenso wie eine Mobilfunkantenne kann er ja alle drei Monate abgebaut und andernorts neu aufgestellt werden. Wobei die Kosten dafür voraussichtlich eher zu Gunsten des Buddhas sprechen. Ein für Armeebunker zuständiger Vertreter brachte noch die Idee ins Spiel, dass man unter Umständen auch die beim Betonsilo gelegene Zivilschutzanlage einmal auf ihre Aktualität hin untersuchen sollte und demonstrierte dazu auf eindrückliche Weise einen 2,5 m langen Bohrkern aus einer solchen Anlage. Statik, Stabilität und Sicherheit sollten auf jeden Fall immer gewährleistet sein. So könnte also die Winterthurer Aussenwacht Ricketwil, die dokumentierterweise seit 1708 immer nur um die 100 Einwohner hatte, auf überraschende Weise zu einem weltweit führenden Forschungslabor werden. Und der Buddha wacht dabei über die Winterthurer Aussenwacht. Ab sofort steht das Toolkit für Communities zur Verfügung. Auf der Homepage ig-ricketwil.ch finden Sie eine Anleitung, Dokumente und Links zur Gründung einer Interessen-Gemeinschaft, Publikation einer Website und anderer Online-Optionen sowie zum weiteren Vorgehen. Die Gründung und Publikation Ihres Anliegens dauert nur wenige Stunden! Am 12. Januar 2019 erschien im Landbote der folgende Artikel. Sie können das Original hier nachlesen. Hier noch der vollständige Text:
Antennengegner brauchen Geld Die IG Ricketwil hat Rekurs eingelegt gegen eine geplante Mobilfunkantenne mitten im Dorf. Bei einem Augenschein mit dem Baurekursgericht zeigte sich jedoch, dass der Rekurs wohl abgewiesen wird. Ob die IG sich weiter wehrt, hängt davon ab, ob sie die nötigen Mittel zusammenbringt. Rund eineinhalb Stunden dauerte die Begehung, die Mitte Woche in Ricketwil stattfand. «Wir marschierten durch das Dorf und stellten fest, dass man das Baugespann für die Antenne von praktisch überall her dominant sieht», berichtet Andre Jacomet. Er ist Präsident der IG Ricketwil, die gegen die geplante Antenne der Swisscom auf dem Dach der Schreinerei Wieser rekurriert hat. Der Standort für die Antenne sei schlicht der falsche, findet er. Bei nur gerade 100 Einwohnern und einem gut ausgebauten Glasfasernetz brauche es keine so starke Antenne mitten im Dorf. Zumal auch das Ortsbild leide. Markus Wieser, Inhaber der Schreinerei, sieht dies anders. Es brauche die Antenne, weil der Empfang so schlecht sei, dass die über Mobilfunk laufende Alarmzentrale teils nicht funktioniere, hatte er im September gegenüber dem «Landboten» argumentiert. Beim Augenschein vor Ort waren neben den Rekurrenten und ihrem Anwalt auch Markus Wieser, Ortsvereinspräsident Bruno Koblet, das zuständige Baurekursgericht, zwei Vertreter der Denkmalpflege sowie Vertreter und Anwälte der Swisscom dabei. Ein Detail am Rande: Fast hätte die Begehung verschoben werden müssen, weil das Baugerüst nach einem Sturm im Dezember nicht mehr korrekt aufgebaut war. Doch in letzter Sekunde stand das Gerüst wieder und die Begehung konnte stattfinden. Laut Jacomet zog sich das Gericht nach dem Rundgang zurück und teilte den Rekurrenten anschliessend mit, aus seiner Sicht spreche nichts gegen die Antenne. Reto Philipp, Präsident der zuständigen Abteilung des Baugerichts, bestätigt auf Anfrage zwar, dass der Augenschein stattgefunden hat, zum Entscheid selber will er sich aber nicht äussern: «Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.» Auch von der Denkmalpflege erhielt die IG nicht die erhoffte Unterstützung. Denkmalpflegerin Konstanze Domhardt sagt dazu auf Anfrage, die Antennenanlage sei nach Ansicht der Stadt bewilligungsfähig. Sie werde auf der dem Weilerzentrum abgewandten Seite und auf einer Gewerbebaute realisiert. Die Anlage beeinträchtige das Ortsbild wenig und überdies wären bei einem Verzicht weitere Antennenbauten im Nichtsiedlungsgebiet zu erwarten. Die Rekurrenten stehen nun vor der Frage, ob sie die Sache auf sich beruhen lassen wollen. «Wir möchten nicht aufgeben. Aber jeder Schritt kostet Geld», sagt Jacomet. Zuerst gilt es für die IG zu entscheiden, ob sie eine schriftliche Begründung verlangen will. Nur wenn eine solche vorliegt, lässt sich der Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Doch die schriftliche Begründung verursacht bereits Kosten von 5000 Franken. Bei einem Verzicht würden nur 1500 Franken anfallen, zudem würde die Swisscom in diesem Fall von der Parteientschädigung absehen. Dazu kommt, dass ein Verfahren vor Verwaltungsgericht weitere Investitionen von rund 20 000 Franken bedingen würde. «Da wir eine kleine Aussenwacht sind und keine potenten Geldgeber haben, geht uns finanziell die Luft aus. Wir müssen uns daher für die Finanzierung etwas einfallen lassen. So hofft Jacomet auf einem Mäzen. Auch ein Crowfunding ist ein Thema. Viel Zeit bleibt der IG nicht. Bis Ende Januar haben die Rekurrenten Zeit zu entscheiden, ob sie die schriftliche Begründung verlangen wollen. Jacomet sagt, den Rekurs weiterzuziehen komme nur in Frage, wenn die Finanzierung gesichert sei. __________________________________________________________ Die IG Ricketwil bietet auf ihrer Website Informationen für Menschen, die sich für das Thema Mobilfunk interessieren. Insbesondere sind dies der Newsletter und ein "Toolkit". Dieser Werkzeugkasten ermöglicht es, innert zwei, drei Stunden einen Verein nach Schweizer Recht zu gründen, eine einfache Website zu erstellen und sich so für öffentliche Anliegen jeglicher Art einzusetzen. Zum Toolkit: www.ig-ricketwil.ch Die IG Ricketwil hat gegen den Mobilfunkprovider und sein Ansinnen, in Ricketwil eine "Monsterantenne" mit einer gigantischen Leistung von 12'550 Watt aufzustellen, Rekurs eingereicht. Zum Vergleich: wer in der Schweiz CB Funk betreiben möchte (sog. Jedermannsfunk), darf eine maximale Sendeleistung von 4 Watt nicht überschreiten. Das reicht übrigens locker von Ricketwil bis zum Säntis.
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